Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 ordnete die Gebietsreform in der Region um die Städte Münster und Hamm auf der kommunalen Ebene an. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Im Münsterland gab es folgende Neuordnungen:
- Zahlreiche Städte wurden neu gebildet (aus ehemaligen Städten und Gemeinden, z.B. Nottuln, Dülmen, Steinfurt).
- Aus dem Altkreis Münster wird die kreisfreie Stadt Münster. Sie wird um die Umlandgemeinden Albachten, Amelsbüren, Angelmodde, Handorf, Hiltrup, Nienberge, Roxel, Sankt Mauritz und Wolbeck erweitert.
- Im Bereich der Kreise wurden gebildet:
• der Kreis Warendorf als Nachfolger der Kreise Beckum und Warendorf,
• der Kreis Steinfurt als Nachfolger der Kreise Steinfurt und Tecklenburg,
• der Kreis Coesfeld als Nachfolger der Kreise Coesfeld und Lüdinghausen,
• und der Kreis Borken als Nachfolger der Kreise Ahaus und Borken unter Einschluss der bislang kreisfreien Stadt Bocholt
Die kommunale Gebietsreform war weit mehr als ein reiner Verwaltungsakt. Sie darf durchaus als „schöpferische“ und strukturpolitische Maßnahme begriffen werden, die stark das Leben und Zusammenleben der Menschen eingegriffen hat. Man wollte räumlich und gesellschaftlich optimale Bedingungen für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft schaffen – vom preußisch geprägten Verwaltungsstaat zum modernen Leistungs- und Vorsorgestaat. Ob die Gebietsreform ein Erfolg war, ist damals wie heute umstritten.