Arbeiten im Münsterland | Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter
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Berufsanerkennung

Ist eine Berufsanerkennung verpflichtend?

Eine Berufsanerkennung ist nicht bei allen Berufen verpflichtend. Es wird in nicht-reglementierten Berufen und reglementierten Berufen unterschieden:

Nicht-reglementierte Berufe: Dazu gehören in der Regel die IHK- & Handwerksberufe und eine Berufsanerkennung ist nicht verpflichtend. Dennoch bietet die formale Anerkennung der ukrainischen Berufsqualifikation viele Vorteile für die Fachkraft und für Unternehmen und ist daher wichtig für die längerfristige Arbeitsmarktintegration.

Reglementierte Berufe: Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsberufe oder Lehrberufe und eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist verpflichtend.

Weitere Informationen zur Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Ukrainerinnen und Ukrainern findest du auf der Homepage der Deutschen Industrie- und Handelskammer.

Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens von Berufsqualifikationen zuständig?

Nicht-reglementierte Berufe

Die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung in nicht-reglementierten Berufen obliegt den Kammern. Je nach Kammerbereich ist sie jedoch unterschiedlich organisiert. So wird sie im Industrie- und Handelskammerbereich (IHK) größtenteils zentral bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg durchgeführt. Im Handwerk ist die Anerkennung dagegen dezentral organisiert, das heißt, jede Handwerkskammer (HWK) in Deutschland nimmt Anerkennungsanträge entgegen und entscheidet auch darüber.

Reglementierte Berufe

Bei den reglementierten Berufen, für die der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer.

Die Kammer in Ihrer Region ist Ansprechpartnerin für Anerkennungssuchende wie auch für Arbeitgebende. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kammern informieren über Ablauf, Dauer und Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung sowie über Fördermöglichkeiten. Außerdem helfen sie, den passenden deutschen Referenzberuf zu finden, zu dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses geprüft werden soll. Auch unterstützen sie bei der Zusammenstellung der für das Verfahren einzureichenden Unterlagen und Nachweise.

© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Kontaktstellen im Münsterland

Weitere Infos zur Anerkennung findest du auch auf der Seite des KOFA.

Was kostet die Anerkennung?

Die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen ist gebührenpflichtig. Die konkrete Höhe der Antragsgebühren liegt je nach Aufwand bei bis zu 600 Euro. Bei der IHK FOSA beispielsweise betragen die Kosten im Durchschnitt 550 Euro. Oftmals kommen weitere Kosten hinzu, etwa für die Beschaffung von Unterlagen aus dem Ausland, für Korrespondenz, Porto und Kopien, Beglaubigungen und Übersetzungen.

Darüber hinaus können bei einer bescheinigten „teilweisen Gleichwertigkeit“ des ausländischen Abschlusses Kosten für eine Anpassungsqualifizierung anfallen. Die Anpassungsqualifizierung muss absolviert werden, um in einem Folgeantrag auf Anerkennung dann die „volle Gleichwertigkeit“ zu erhalten. Für die im Anerkennungsprozess anfallenden Kosten können verschiedene Förderungen beantragt werden.

Eine Übersicht über die mit dem Verfahren verbundenen Kosten und ausgewählte Gebührenordnungen verschiedener zuständiger Stellen sowie Möglichkeiten für finanzielle Förderungen bietet das BQ-Portal.

Auf dem BQ-Portal findest du außerdem umfassende Informationen über ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse, die dir dabei helfen können, diese besser bewerten und einschätzen zu können.

Welche Unterlagen werden für eine Beratung benötigt?

Für die Beratung werden einige Informationen benötigt, damit die Beraterinnen und Berater besser helfen können. Diese Informationen sind wichtig:

  • Wie heißt der Beruf oder das Studium in dem Ausbildungsland genau?
  • Welcher Abschluss soll anerkannt werden?
  • Wurde bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt? Wenn ja, bei welcher zuständigen Stelle?

Folgende Dokumente können von der geflüchteten Person zur Beratung mitgebracht werden:

  • Zeugnisse
  • Fächerübersichten und Notenübersicht
  • Diploma Supplement
  • Nachweise über die Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
  • Identitätsnachweis
  • Die aktuellen Kontaktdaten
  • Lebenslauf
  • Nachweise der Deutschkenntnisse
  • Falls schon ein Antrag gestellt wurde: den Bescheid und die Briefe der zuständigen Stellen

Falls noch Informationen oder Dokumente fehlen, ist das nicht schlimm. Erst für den Antrag werden alle Dokumente benötigt. Es liegen bereits Dokumente in deutscher Übersetzung vor? Dann sollten diese bitte auch zur Beratung mitgebracht werden.

Für die Beratung müssten nicht alle Dokumente übersetzt sein. Die Beraterinnen und Berater sagen Bescheid, ob weitere Dokumente für den Antrag übersetzt werden müssen.

Allgemeine Ukraine-Hilfen im Münsterland

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Die Stadt Münster und die Kreise im Münsterland halten auf ihren Websiten Informationen rund um das Thema Ukraine-Hilfe vor. Dort sind in der Regel auch die Kontaktpersonen in den Städten und Gemeinden aufgeführt.

  • Kreis Borken. Mehr Infos findest du hier
  • Kreis Coesfeld. Mehr Infos findest du hier.
  • Stadt Münster. Mehr Infos findest du hier.
  • Kreis Steinfurt. Mehr Infos findest du hier.
  • Kreis Warendorf. Mehr Infos findest du hier.

Link-Tipps Ukraine-Hilfen

Auswahl an Links zur Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Geflüchteten
  • KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung. Mehr Infos findest du hier.
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mehr Infos findest du hier.
  • Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Mehr Infis findest du hier
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mehr Infos findest du hier.

Deine Ansprechpartnerinnen

Melde dich und lass uns über dein Anliegen sprechen. Wir entwickeln gerne gemeinsam mit dir die nächsten Schritte.

Monika Leiking
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Monika Leiking
Leitung Service Onboarding@Münsterland
Arbeitgebernetzwerk

0049 2571 94 93 15

Birgit Stübing-Beunink
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Birgit Stübing-Beunink
Service Onboarding@Münsterland
Beratung Fachkräfte

0049 2571 94 93 79

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