Arbeiten im Münsterland | Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter
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Onboarding im Unternehmen

Für die Einstellung von Geflüchteten sind einige Formalitäten erforderlich, die für deutsche Beschäftigte selbstverständlich sind. Auf dieser Seite sind einige FAQs dazu aufgelistet:

Wo können Geflüchtete ein Bankkonto eröffnen?

Geflüchteten aus der Ukraine steht die Eröffnung eines Basiskontos offen – das gilt auch für Personen, die nur über eine ukrainische ID-Karte verfügen. Außerdem sollten Dokumente über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bereitgehalten werden (z. B. Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung, Ankunftsnachweis oder Registrierung). Für Personen mit Reisepass bieten viele Banken eine größere Auswahl an Konten an. Bei welcher Bank das Konto eröffnet werden soll, steht zur freien Auswahl – die Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung an.

Mehr Informationen für Menschen aus der Ukraine zum Alltag in Deutschland findest du auf der Homepage von Handbook Germany.

Wie erhalten Geflüchtete eine Lohnsteuer-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern wird automatisch angestoßen, wenn sich die Geflüchteten bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes anmelden – das kann auch der Ort der Erstaufnahmeeinrichtung sein. Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgebende für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden.

In welchen Krankenkassen können sich Geflüchtete versichern?

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten vor Aufnahme einer Beschäftigung derzeit eine Basisversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Zum 01.06.22 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nach ihrer Registrierung Leistungen über das Jobcenter nach SGB II bzw. SGB XII und sind somit auch krankenversichert. Wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, ist eine sofortige Krankenversicherung möglich und notwendig. Bei Schließung des Arbeitsvertrags kann die Person dann selbst die Krankenkasse wählen oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an.

Mehr Informationen findest du auf der Homepage Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Wie erhalten Geflüchtete eine Sozialversicherungsnummer?

Bei der Sozialversicherung gelten die gleichen Regeln wie bei deutschen Beschäftigten. Mit dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Geflüchtete automatisch sozialversichert, das heißt, sie sind Mitglied in der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Hat die Person noch keine Sozialversicherungsnummer, beantragt die Krankenkasse bei der Rentenversicherung eine solche. Die Deutsche Rentenversicherung bietet zudem mehrsprachige Informationen zum deutschen Sozialversicherungssystem und der Übertragbarkeit in Deutschland gezahlter Beiträge ins sogenannte „vertragslose Ausland“ an, die du deinen Mitarbeitenden bei Bedarf aushändigen kannst.

Mehr Informationen findest du auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

Können Geflüchtete mit Kindern Kindergeld erhalten?

Für Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind, kann es in Deutschland Kindergeld geben. Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben. Informationen zu dieser Leistung inklusive Antragsformulare auf ukrainisch findest du auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Wer bietet Sprachkurse und auch Berufssprachkurse an?

Alle Geflüchteten aus der Ukraine haben einen Anspruch auf Integrationskurse, um dort zum einen die deutsche Sprache zu erlernen und zum anderen Kenntnisse über Deutschland zu erlangen, wie zum Beispiel über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Infos zu den Kursen liefert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo du auch Anlaufstellen in deiner Nähe finden kannst. 

Auf der Homepage des BAMF kannst du auch Kursorte im Münsterland finden. 

Wenn du eine Person bereits fest beschäftigst und diese über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügt, sind die Berufssprachkurse das passende Angebot. Eine Antragstellung ist bereits mit der Fiktionsbescheinigung möglich und erfolgt für Beschäftigte direkt beim BAMF.

Was sollte ich beim Onboarding beachten?

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Arbeitsalltag

Um im Unternehmen anzukommen, benötigen geflüchtete Menschen oftmals auch praktische Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei folgenden Fragestellungen:

  • Wohnungssuche
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Behördliche Angelegenheiten

Auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages findest du praktische Tipps für die Unterstützung im (Arbeits-)Alltag.

Integration im Unternehmen

Ideen für das praktische Onboarding im Unternehmen könnten zum Beispiel sein:

  • Paten- und Mentoringmodelle
  • Willkommensmappe
  • Vokabelliste

Auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages findest du Ideen für das Onboarding beim Arbeitgebenden.

Allgemeine Ukraine-Hilfen im Münsterland

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Die Stadt Münster und die Kreise im Münsterland halten auf ihren Websiten Informationen rund um das Thema Ukraine-Hilfe vor. Dort sind in der Regel auch die Kontaktpersonen in den Städten und Gemeinden aufgeführt.

  • Kreis Borken. Mehr Infos findest du hier
  • Kreis Coesfeld. Mehr Infos findest du hier.
  • Stadt Münster. Mehr Infos findest du hier.
  • Kreis Steinfurt. Mehr Infos findest du hier.
  • Kreis Warendorf. Mehr Infos findest du hier.

Link-Tipps Ukraine-Hilfen

Auswahl an Links zur Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Geflüchteten
  • KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung. Mehr Infos findest du hier.
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mehr Infos findest du hier.
  • Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Mehr Infis findest du hier
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mehr Infos findest du hier.

Deine Ansprechpartnerinnen

Melde dich und lass uns über dein Anliegen sprechen. Wir entwickeln gerne gemeinsam mit dir die nächste Schritte.

Monika Leiking
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Monika Leiking
Leitung Service Onboarding@Münsterland
Arbeitgebernetzwerk

0049 2571 94 93 15

Birgit Stübing-Beunink
© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Birgit Stübing-Beunink
Service Onboarding@Münsterland
Beratung Fachkräfte

0049 2571 94 93 79

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